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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) des

Partyservice & Catering - Peter Blümer

Stand Oktober 2019

 

VORRANG

Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur dann wirksam, wenn sie schriftlich mit uns vereinbart wurden. Die Auftragserteilung; mündlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

ANGEBOT & PREISE

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Das gilt sowohl für unsere Leistungen, als auch für die Preise. Soweit nicht im Angebot etwas anderes geregelt ist, erlöschen Angebote spätestens vier Monate ab Datum des Angebots.

 

Alle ausgewiesenen Preise für Speisen, Getränke, Mietgegenstände und aller anderen Leistungen, die in unserer Cateringmappe, Tagungsmappe, sonstigen (Print)Medien sowie auf unserer Homepage, dargestellt sind, sind Abholpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer, außer dies wird anders angeboten und verstehen sich in EURO. Eine Erhöhung der MwSt./USt. geht zu Lasten des Auftraggebers. Servicepersonal, Ausstattungsgegenstände und Transportkosten sowie Auf- und Abbau oder dergleichen sind in den Speise- und Getränkepreisen nicht enthalten. Diese Leistungen werden gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.

Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit. Diese umfasst jeweils einen Zeitraum von drei Tagen. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden.

Die Korrektur eventueller Druckfehler, Preis- und Leistungsänderungen sowie Irrtümer behalten wir uns vor.

 

ZUSTANDEKOMMEN UND INHALT VON VERTRÄGEN

Der Vertrag kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Veranstaltungsvereinbarung des Partyservice Blümer durch den Kunden zustande.

Änderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Partyservice Blümer. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur dann verbindlich, wenn der Partyservice Blümer sie schriftlich bestätigt.

 

Ist der Kunde Vermittler bzw. Organisator eines dritten Auftraggebers, so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertag. Der Vermittler/Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter dem Angebot des Partyservice Blümer, hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde/Auftraggeber des Partyservice Blümer und damit der Rechnungsadressat ist zunächst der Vermittler/Organisator.

Der Kunde ist mit einer Speicherung seiner Daten im Sinne des BDSG für geschäftliche Zwecke einverstanden.

 

AUFTRAGSERTEILUNG

Mit Auftragserteilung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden ausdrücklich anerkannt. Die Bestellung sollte zur Vermeidung von Übermittlungsfehlern in schriftlicher Form erfolgen. Aufträge gelten nur dann als vereinbart, wenn Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung/Vertrag erhalten haben. Bei einem Auftragsvolumen über 150,00 Euro unterbreiten wir Ihnen in der Regel vorab ein schriftliches Angebot, in dem wir Ihnen den spätesten Termin zur Auftragserteilung angeben. Bei sehr kurzfristigen Bestellungen behalten wir uns die Berechnung von Mehraufwand vor.

 

LEISTUNGSÄNDERUNGEN & UMFANG

Der Partyservice Blümer behält sich vor, in der Speisen- und Getränkezusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht von Partyservice Blümer zu vertretenden Gründen Teile der Speisen- und Getränkezusammenstellung durch andere, gleichwertige Speisen- oder Getränke ersetzt werden müssen. Der Partyservice Blümer wird sich bemühen, den Kunden/Auftraggeber rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass in zumutbarem Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahe kommt.

 

Bei übermäßiger Verschmutzung von Leihmaterial sowie bei Schäden wird ein Mehraufwand separat abgerechnet.DER DURCH DEN KUNDEN ANGEGEBENE UND IM ANGEBOT DURCH UNTERSCHRIFT BESTÄTIGTE LEISTUNGSUMFANG DIENT ALS RECHNUNGSGRUNDLAGE. MINDERUNGEN BLEIBEN DAVON UNBERÜHRT. MEHRUNGEN DES LEISTUNGSUMFANGES WERDEN NACH TATSÄCHLICHEM VERBRAUCH, NACH DEN JEWEILS GÜLTIGEN PREISEN DES PARTYSERVICE BLÜMER IN RECHNUNG GESTELLT.

 

Die im Auftrag angegebene Personenzahl ist als Mindestanzahl der Gäste zu verstehen und verbindlich. Sie wird als Garantie-Personenzahl bei der Abrechnung zugrunde gelegt. Erhöht sie sich, so wird bei personenzahlgebundenen Leistungen die tatsächliche Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt, ggf. erhöhen sich dadurch die im Angebot angegebenen Sach-, Dienst- und Personenleistungskosten.

 

AUSLIEFERUNG

Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Bei jeder Lieferung muss mit einer Zeitverschiebung gerechnet werden, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht immer vermeiden lässt. Aus diesem Grund räumt uns der Kunde, je nach Wegstrecke, eine Toleranz von 10 - 60 Minuten ein. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren und quittiert den Erhalt. Eventuelle Unstimmigkeiten sind bei Abnahme auf den Lieferpapieren zu vermerken. Wir behalten uns das Recht der zumutbaren Nachbesserung und/oder Nachlieferung vor.

Bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen und Lieferungen können nicht rückvergütet werden.

 

TRANSPORTKOSTEN

Die uns entstehenden Fahr- und Abladezeiten berechnen wir nach Aufwand bzw. nach Absprache. Lieferungen erfolgen in der Regel, ab/an Bordsteinkarte. Der Auftraggeber Verpflichtet sich, uns auf Besonderheiten des Lieferortes ausdrücklich hinzuweisen.

 

HAFTUNG

Versenden wir Ware oder sonstige Mietgegenstände außerhalb unseres Firmensitzes, geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Kurier, Frachtführer oder sonstigem Dritten übergeben haben. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern geht die Haftung bei Übergabe am Bestimmungsort auf den Kunden über.

 

BUFFETAUFBAU

Der Buffetaufbau ist eine Sonderleistung, die gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt wird.

 

PERSONAL

Dienstleistungen von Servicekräften, Buffetkräften, Köchen, Hostessen, Auf- und Abbaupersonal, Hilfskräften, Reinigungskräften, Technikern oder ähnlichem Personal müssen gesondert bestellt und vereinbart werden.

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BESICHTIGUNG VOR ORT

Ein Besichtigungstermin vor Ort gilt als Sonderleistung, die gesondert vereinbart und ggf. in Rechnung gestellt wird.

 

LEIHGESCHIRR & AUSSTATTUNG

Die Buffetausstattung für kalte Gerichte wie zum Beispiel Platten, Schüsseln oder Kellen und Vorlegebesteck sind im Buffetpreis als Leihgeschirr mit enthalten.

Speisenwärmer (Chafing-Dishes) und/oder Getränkethermen (Thermos- oder Pumpkannen) sind in den Angebotspreisen enthalten falls nichts anderes im Angebot angegeben ist. Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit Lieferungen bereitgestellt werden, sind dem Kunden nur für die Veranstaltung geliehen und vom Kunden unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an uns zurückzugeben.

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VERTRAGSZWECK

Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort nutzen.

 

ABHOLUNG VON LEIHGUT

Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in und/oder auf Leihbehältern, -platten oder -geschirr. Diese werden nach Vereinbarung möglichst am Folgetag abgeholt.

Der Kunde hält die Gegenstände zum vereinbarten Termin und in grob gereinigtem Zustand in den dafür vorgesehenen Behältern zur Abholung bereit. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Extreme Verschmutzungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Fehlende Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen an Leihgegenständen wird der Aufwand für Reparatur oder Instandsetzung berechnet.

Die entstandene Fahrzeit für die Abholung des Geschirrs, berechnen wir lt. aktueller Preisliste oder nach Vereinbarung. Für Verzögerungen bei Anlieferung und Abholung, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, wird jede angefangene Viertelstunde Wartezeit in Rechnung gestellt.

 

ANZAHLUNG & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bei Auftragserteilung zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises, spätestens bis 8 Werktage vor Veranstaltung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Geleistete Anzahlungen werden in der Endabrechnung verrechnet. Bei Abbestellung wird die Anzahlung (ggf. abzüglich Stornogebühren) verrechnet. Der Gesamtrechnungsbetrag und eventuelle Nachberechnungen, z.B. aus Fehl- und Bruchmengen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Mahngebühren nebst Verzugszinsen in Höhe von

8 % über dem Basiszinssatz dem Kunden in Rechnung gestellt. Kartenzahlung ist nicht möglich, Barzahlung nur nach vorheriger Vereinbarung.

 

STORNIERUNG

Die jeweilige Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen.

Bei Stornierung von bereits erteilten Aufträgen bzw. Reservierungen, stellen wir

14 Tage vor dem Veranstaltungs- bzw. Liefertermin 30%,

7 Tage vor dem Veranstaltungs- bzw. Liefertermin 50 %

3 Tage vor dem Veranstaltungs- bzw. Liefertermin 70%,

1 Tag vor dem Veranstaltungs- bzw. Liefertermin 100%

 

des vertraglich vereinbarten Auftragswertes in Rechnung.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen vor.

 

ZAHLUNGSORT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Der Auftraggeber hat seine Schuld auf seine Gefahr und seine Kosten am Ort des Auftragnehmers zu erfüllen. Bei Vollkaufleuten gilt der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, auch für alle Wechsel- und Scheckansprüche aus der Geschäftsverbindung, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, der Sitz des Auftragnehmers ist. Als Gerichtsstand wird der für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gerichtsstand, in diesem Falle Miesbach, vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegen den Auftraggeber an seinen Gerichtsstand Klage zu erheben.

 

ZURÜCKBEHALTUNG UND AUFRECHNUNG

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese aufzurechnen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Einsprüche oder Einreden schriftlich anerkannt, so dass diese rechtskräftig festgestellt sind.

 

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.

 

REKLAMATION

Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich bei Erhalt der Lieferung/Leistung bzw. unmittelbar bei der Abholung erfolgt.

Verdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, jedoch spätestens bei Abholung mitzuteilen und schriftlich festzuhalten.

 

Bei falsch bestellter Ware oder Leistung, ist ein Umtausch leider nicht möglich. Für unsachgemäße Lagerung bzw. Handhabung der Mietgegenstände durch den Kunden können wir keine Haftung übernehmen.

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) der

 

Schiffsgastronomie-Tegernsee:

 

Erlebnisfahrten 2020

Die Anmeldung/Buchung wird erst durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf die Reservierung bestimmter Plätze.

Das Ticket/die Tickets und einen eventuellen Gutschein erhalten Sie zusammen mit der Rechnung per E-Mail zum Selbstausdrucken. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt.

 

Auf Wunsch senden wir die Tickets und Gutscheine auch per Post. Für die Zusendung der Tickets wird Ihnen eine Versand- und Bearbeitungskostenpauschale von 3,50 Euro in Rechnung gestellt.

Das Umbuchen von Tickets oder Gutscheinen auf andere Termine bzw. Fahrten wird pro Buchung mit einer Bearbeitungsgebühr von € 5,00 pro Person berechnet. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Ein Nichtbegleichen der Rechnung gilt nicht als Stornierung.

 

Bei Hochwasser, Nebel oder Seevereisung kann es zu Verspätungen oder Ausfällen kommen. Wird die Mindestbeteiligung einer Fahrt zwei Tage vor Termin nicht erreicht, wird die Fahrt kurzfristig abgesagt. Bei Ausfall werden wir Sie per E-Mail und eventuell telefonisch informieren.

 

In diesem Fall wird die gezahlte Passage selbstverständlich erstattet oder wahlweise auf eine andere Fahrt angerechnet.

 

Stornierungen können kostenfrei bis spätestens vier Wochen vor der gebuchten Fahrt entgegengenommen werden (Ausnahme: Muttertag – hier ist eine Stornierungsfrist von sechs Wochen gültig).

 

Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Bei rechtzeitiger Stornierung wird Ihnen die Leistung abzüglich eventueller Gebühren erstattet. Bei einem späteren Rücktritt sind wir berechtigt, 50% -100% der vereinbarten Vergütung zu berechnen. Ausbleibende Zahlungen gelten nicht als Stornierung der Buchung, bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag werden 100 % der regulären Kosten eingefordert.

 

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Stand Oktober 2019

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